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Neue Aufsicht für Inkassodienstleister ab Januar 2025

Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister liegt ab 1.1.2025 zentral beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Sie löst die bisher zersplitterte Aufsicht durch Landesjustizverwaltungen und Gerichte ab. Bislang sind über 30 Zivilgerichte für die Aufsicht zuständig. Die Zentralisierung wird zu einer einheitlichen und effektiven Aufsicht beitragen.
Eine Neuregistrierung bereits registrierter Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist nicht notwendig.